MAILLOG

Maillog Richter & Weiner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

Nachstehende Geschäftsbedingungen finden auf alle mit uns geschlossenen Verträge und Rechtsgeschäfte, Handlungen und Leistungen Anwendung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich – von beiden Vertragsparteien unterfertigt – Abweichendes vereinbart wurde. 

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Abschluss künftiger Geschäfte mit dem Kunden. 

Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nicht verbindlich und gelten ausdrücklich als nicht vereinbart, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. 

2. Allgemeines 

Wir sind eine Mischform aus Spedition und Direktmarketing-Unternehmen. Dementsprechend umfasst unser Leistungsspektrum nicht nur Post- und Speditionsleistungen, sondern auch Kreativleistungen, Lettershop und Marketingberatung. 

Hinsichtlich der durchzuführenden Transporte sind wir nur Vermittler, die Frachtführer und Zusteller mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auswählen, und diesen die Durchführung von Transport- und Zustellleistungen übertragen, sodass Abschluss und Erfüllung des Beförderungsvertrages ausschließlich mit bzw. durch diese erfolgt. 

Darüber hinaus erbringen wir im Rahmen des Post- und Speditionsbereichs folgende Leistungen: Annahme der Sendung vom Absender, weitere Bearbeitung entsprechend den jeweils anwendbaren postrechtlichen Bestimmungen, alle posttypischen Vorleistungen und die Übergabe an ein von uns beauftragtes Unternehmen zur weiteren vertragsgemäßen Veranlassung. 

3. Angebote 

Unsere Angebote sind ausschließlich in schriftlicher Form verbindlich und gelten mangels abweichender Gültigkeitsdauer im Anbot selbst jeweils 14 Tage ab Erstellungsdatum. 

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.  

Mündliche Angebote sind freibleibend und begründen für uns keine Verpflichtung zur Leistung. 

Bei Divergenzen zwischen unserem Angebot und der Auftragsbestätigung des Kunden ist ausschließlich die Textierung unseres Angebots maßgeblich, und werden allfällige Abweichungen davon in keinem Fall Vertragsinhalt. 

4. Zahlungsbedingungen 

Unsere Preise richten sich nach unserem jeweiligen Anbot bzw. unserer Auftragsbestätigung und verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Kosten für Zusatzleistungen wie Versicherung, Inkasso beim Empfänger, etc. sind nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet. Ebenso sind die Kosten einer allfälligen Rücksendung – aus welchem Grund immer – nicht inkludiert und werden dem Kunden gesondert vorgeschrieben. 

Bei zwischen Angebotslegung und Ausführung unserer Leistungen auftretenden Preiserhöhungen von mehr als 5% bei auch nur einer der eingesetzten Leistungen sind wir zu einer Anpassung unserer Preise im gleichen Umfang berechtigt. 

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vereinbarungen hinsichtlich oder tatsächlicher Abzug von Skonti oder sonstigen Rabatten werden in keinem Fall akzeptiert oder gewährt. 

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 10 % pro Jahr vereinbart; allfällige Mahnspesen und Interventionskosten werden gesondert verrechnet. 

Jede Aufrechnung des Kunden gegen unsere Forderungen und jede Form der Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, sofern wir einer solchen nicht ausdrücklich im Einzelfall schriftlich zustimmen. 

Vereinbarte Anzahlungen und Aconti sind vorweg in voller Höhe dergestalt auf unser Konto zu überweisen, dass eine Gutbuchung spätestens drei Werktage vor dem ersten Versandtermin erfolgt. 

Bei unbaren Zahlungen ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgeblicher Zahlungszeitpunkt. 

5. Versand/Lieferung 

Ein vereinbarter bzw. zugesagter Liefertermin stellt nur eine unverbindliche Ankündigung dar, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft schriftlich vereinbart worden ist. Dementsprechend trifft uns keine wie immer geartete Haftung für Abweichungen des tatsächlichen vom avisierten Liefertermin. 

Bei Fixgeschäften haften wir für Lieferverzögerungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, und nur im Rahmen des folgenden Punktes 6.  

Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten, und der Kunde erteilt dazu vorweg seine Genehmigung. 

Wir behalten uns das Recht vor, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung des gesamten Rechnungsbetrages auszuführen, wobei diese innerhalb von sieben Tagen ab Aufforderung zu bewirken ist. Bei nicht fristgerechter Entsprechung sind wir ohne weitere Aufforderung oder Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen uns allenfalls entstandenen Schaden in Höhe der vollen Genugtuung gegen den Kunden geltend zu machen. 

6. Haftung 

Der Kunde ist verpflichtet, eine empfangene Sendung unmittelbar bei Erhalt auf äußerliche Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls beim Lieferanten sofort eine Schadensmeldung zu erstatten. 

Unterlässt der Kunde die Untersuchung und/oder Schadensmeldung, so gilt die Lieferung als genehmigt und trifft uns dafür – soweit eine solche überhaupt besteht – keine weitere Gewährleistungs- oder Schadenersatzpflicht. Ist der Mangel nicht sofort bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar, hat uns der Kunde diese Anzeige unmittelbar nach dem Zeitpunkt der ersten Erkennbarkeit bei sonstigem Eintreten oben genannter Folgen zu übermitteln. Nach Ablauf von zwei Wochen ab Erhalt gilt die Lieferung jedenfalls als genehmigt, und ist eine Erhebung von Ansprüchen im Rahmen von Gewährleistung oder Schadenersatz jedenfalls verfristet. 

Im Gewährleistungsfall steht dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden bzw. – nach unserer Wahl – Ersatzlieferung zu. Eine Preisminderung, Austausch oder Wandlung steht dem Kunden erst nach Misslingen zweier Verbesserungsversuche zu, wenn er jeweils eine ausreichend bemessene Nachfrist zur Verbesserung eingeräumt hat. 

Unsere Haftung richtet sich – soweit nicht im Folgenden Abweichendes normiert ist – grundsätzlich nach dem Übereinkommen über die Beförderung im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR), wobei für unsere Haftung die Artikel 3 und 17 bis 29 („Kapitel IV“), für Haftung und Verhalten des Kunden die Artikel 7 und 10 sowie für die Durchsetzung von Ansprüchen des Kunden die Artikel 30 bis 33 („Kapitel V“) maßgeblich sind. Soweit dieses Übereinkommen mangels Grenzüberschreitung oder aus anderen Gründen keine Anwendung findet, wird die Anwendung eben genannter Artikel auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart. 

Unsere Haftung für jede Art von Schäden des Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesen Fällen ist eine allfällige Ersatzpflicht unsererseits der Höhe nach mit EUR 1.000,– sowie mit dem jeweiligen Zeitwert des Gutes beschränkt. Die Haftung für Leute und Gehilfen wird ebenfalls im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang, zumindest jedoch im gleichen Umfang wie für eigenes Verhalten, ausgeschlossen. 

Allfällige uns gegen beauftragte Unternehmen zustehende Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Verspätung der Sendung treten wir dem Kunden auf dessen Verlangen ab und unterstützen ihn in zumutbarem Ausmaß – jedoch ohne Kostenbeteiligung welcher Art immer – bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. 

Soweit Material welcher Art immer, insbesondere auch Daten oder Informationen, von Kundenseite beigestellt wird haftet der Kunde für ordnungsgemäße Qualität und 

Eignung dieses Materials für den beabsichtigten Verwendungszweck (insbesondere Versand- und Transporteignung) sowie dafür, dass es sich um keine gefährlichen bzw. Gefahrgüter im Sinne nationaler und internationaler postrechtlicher Bestimmungen handelt. Die Rügeobliegenheit des § 1168a ABGB wird für derart beigestelltes Material ausdrücklich ausgeschlossen. 

Wenn dieses von Kundenseite beizustellende Material nicht zum vereinbarten oder sich aus der Natur des Auftrages oder Erfüllungstermins ergebenden Zeitpunkt an uns übermittelt wird, ist für die durch diese Verspätung entstandenen Folgen jede Art von Gewährleistung, Schadenersatz oder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Soweit Dritte daraus Ansprüche gegen uns geltend machen ist der Kunde verpflichtet, uns diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. 

Weiters ist der Kunde verpflichtet, allfällige Verletzungen von Rechten Dritter an diesem Material sowie an beigestellten immateriellen Dingen wie Texten, Fotos, Grafiken, etc. zu prüfen und allenfalls die Genehmigung des Berechtigten einzuholen. 

Der Kunde haftet uns gegenüber für den gesamten uns durch Verletzungen von 

Rechten Dritter entstandenen Schaden inklusive entgangenem Gewinn und Folgeschäden und ist verpflichtet, uns diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. 

7. Erfüllung 

Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Ansprüche und Leistungen zwischen uns und dem Kunden ist ausschließlich der Hauptsitz unseres Unternehmens. 

Unsere Leistungen gelten als erbracht, sobald wir das vom Kunden übergebene Gut nach Erbringung der vereinbarten Vorleistungen an ein von uns beauftragtes Unternehmen zur vertragsgemäßen weiteren Veranlassung übermittelt haben. Damit sind unsere Verbindlichkeiten erfüllt und wir haben – sofern nicht ein früherer Zeitpunkt vertraglich vereinbart ist – Anspruch auf das volle Entgelt. 

Die Leistungen des von uns beauftragten Unternehmens gelten als erbracht, sobald es diese am vereinbarten Ort anbietet bzw. durch Dritte, derer es sich uns zur Erfüllung bedient, anbieten lässt, oder ein derartiges Anbieten auf Grund von in der Sphäre des Kunden gelegenen Umständen wie Abwesenheit oder Verweigerung nicht möglich ist. Damit sind sämtliche Verbindlichkeiten des beauftragten Unternehmens erfüllt, und geht jegliche Gefahr auf den Kunden über. 

8. Immaterialgüterrechte 

Sämtliche Kreativleistungen unserer Mitarbeiter sind ausschließlich unser geistiges Eigentum und verbleiben alle diesbezüglichen Urheber- und Schutzrechte bei uns. Dem Kunden wird daran nur in jenem Umfang ein nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, in dem dies für die Erfüllung unseres Auftrages unabdingbar erforderlich ist. 

Für Verletzungen unserer Immaterialgüterrechte wird eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe von EUR 10.000,– pro Tag der Dauer der Verletzung, mindestens jedoch EUR 50.000,– pro Einzelfall, vereinbart. 

9. Anwendbares Recht 

Für sämtliche Rechtsverhältnisse und Ansprüche zwischen uns und dem Kunden gilt – unbeschadet der Ausführungen im Kapitel 6. hinsichtlich Anwendbarkeit der CMR – ausschließlich materielles österreichisches Recht und österreichisches Verfahrensrecht; dies – sofern rechtlich zulässig – unter Ausschluss bi- und multilateraler Abkommen, des UN-Kaufrechts und des europäischen Gemeinschaftsrechts. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist das Warschauer Abkommen jedoch anwendbar. 

Soweit wir eigene Transportleistungen erbringen, werden außerdem die Allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen (AÖSp) – soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung stehen – in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart. 

10. Gerichtsstand 

Für sämtliche gerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns wird – je nach sachlicher Zuständigkeit – die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Liesing/Wien, des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien oder des zuständigen Gerichtshofs erster Instanz in Wien ausschließlich vereinbart. 

11. Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden bzw. gegen zwingendes Recht verstoßen, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit der sonstigen Bestimmungen und bleiben diese aufrecht und verbindlich vereinbart. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

 
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